Reduzierter Versand senkt Verwaltungskosten
Wir möchten Ihre Mitgliedsbeiträge so wirkungsvoll wie möglich einsetzen. Deshalb achten wir darauf, unsere Kosten, z.B. im Verwaltungsbereich, so niedrig wie möglich zu halten.
Das betrifft auch den Versand von Spenden- und Zuwendungsbescheinigungen. Die Finanzbehörden akzeptieren für den Spendenabzug Ihres Mitgliedsbeitrages bei Beträgen unter 200 Euro in aller Regel als Nachweis den Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (Kontoauszug) Ihres Kreditinstituts.
Darum versenden wir Spenden- bzw. Zuwendungsbescheinigungen erst ab einem Jahresbeitrag von mindestens 200 Euro. Wir sind sicher, dass dieses Verfahren auch in Ihrem Interesse ist, denn so sparen wir hohe Versandgebühren, die stattdessen in unsere gemeinnützige Arbeit fließen können.
Sie können den aktuellen Freistellungsbescheid des ASB im ASB-Mitgliederportal MeinASB herunterladen und ihn, falls benötigt, Ihrem Einzahlungsbeleg oder Ihrem Buchungsbeleg beifügen. Selbstverständlich werden wir Ihnen auf Wunsch aber auch eine individuelle Zuwendungsbescheinigung über Ihre Beiträge ausstellen. Sie kann über die kostenlose ASB-Mitgliederhotline (0800) 2 72 22 55 oder schriftlich, z.B. über unser Kontaktformular, bestellt werden.