Neues ASB-Kursprogramm 2015 zur betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung
Bei einem Notfall zählt jede Minute. Da der Rettungsdienst in Hessen bis zu 10 Minuten zum Erreichen des Notfallortes benötigen kann, muss diese Zeit von Menschen überbrückt werden, die lebensrettende Sofortmaßnahmen bzw. Erste-Hilfe-Maßnahmen beherrschen. Damit möglichst jeder Erste-Hilfe leisten kann, bietet der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Kurse und Lehrgänge an, die Grundlagen vermitteln und unterschiedliche Lebensbereiche berücksichtigen.
Der ASB weist darauf hin, dass es hier für Betriebe eine zwingend zu befolgende Richtlinie der Berufsgenossenschaften gibt: Grundvoraussetzung für einen betrieblichen Ersthelfer ist eine Ausbildung (8 Doppelstunden) in Erster Hilfe.Hinzu kommt eine Fortbildung alle zwei Jahre durch ein Erste-Hilfe-Training (4 Doppelstunden). Die Mindestanzahl der Ersthelfer in einem Betrieb regelt die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift gem. § 26 (BGV/GUV-V A 1).
Die Grund- und Fortbildungen dürfen dabei nur von speziell dazu ermächtigten Stellen durchgeführt werden, zu denen auch der ASB zählt.
Auch 2015 bietet der ASB in der Region Wiesbaden-Rheingau-Taunus und Eschborn wieder regelmäßig Kurse zur Ausbildung betrieblicher Ersthelfer an. Auf dem Programm stehen dabei u.a. Themen wie Stabile Seitenlage, Herz-Lungen-Wiederbelebung, Blutstillung sowie Maßnahmen bei Schlaganfall oder Herzinfarkt.
Die Ausbildung findet an den ASB-Standorten in Wiesbaden, Niedernhausen und Eschborn statt. Gerne aber auch bei den Betrieben direkt vor Ort, soweit die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Das Kursangebot an den jeweiligen ASB-Standorten ist im Internet unter www.asb-wiesbaden.de, www.asb-niedernhausen.de und www.asb-eschborn.de abrufbar. Die Kosten für die Schulung der betrieblichen Ersthelfer übernehmen die zuständigen Berufsgenossenschaften / Unfallkassen.
Fragen beantwortet gerne Christine Wengler, ASB-Ausbildungskoordinatorin in der Region Wiesbaden-Rheingau-Taunus und Eschborn, unter Telefon 0611 – 18 18 141.