Betreutes Wohnen für Senioren
Sie möchten jetzt oder später Ihren Lebensabend unabhängig und dennoch gut betreut genießen? Wir freuen uns auf Sie in Niedernhausen.
Für Menschen, die auch im Alter selbständig und selbstbestimmt wohnen möchten, dabei aber nicht auf Gemeinschaft und Sicherheit verzichten wollen, gibt es Betreutes Wohnen für Senioren. Dabei handelt es sich um ganz normales Wohnen – sei es als Eigentümer oder Mieter – in einer Seniorenwohnanlage in der Wohnform des Betreuten Wohnens.
Leben in der Gemeinschaft
Die Wohnanlage besteht aus drei Häusern, die ebenso wie das Umfeld seniorengerecht gestaltet sind. So verfügen z.B. alle Häuser über Aufzüge, automatisch öffnende und schließende Türen und barrierearme Bäder. Hinzu kommt ein geräumiger Gemeinschaftsraum, in dem monatlich
ein gemütlicher Kaffeenachmittag und zweimal wöchentlich verschiedene Veranstaltungen stattfinden – natürlich ganz auf freiwilliger Basis.
Die insgesamt 53 Wohnungen ermöglichen ihren Bewohnern so ein komfortables Leben und Wohnen: in Ruhe oder auch in netter Gesellschaft,
ganz wie Sie mögen.
Hilfe je nach Bedarf
Genau das ist der Grundgedanke des Betreuten Wohnens: So viel Selbstständigkeit wie möglich zu erhalten und gleichzeitig so viel Betreuung wie nötig zu bieten. Neue Wohnkonzepte kommen dabei den Erwartungen der meisten Menschen entgegen, die auch im Alter ihren eigenen Haushalt führen wollen, dabei aber nach Bedarf auch Hilfeleistungen in Anspruch nehmen möchten.
Bei uns erhalten Sie eine vertraglich garantierte Grundversorgung, die über eine monatliche Pauschale abgegolten wird. Mit der Eigentümer-gemeinschaft haben wir einen entsprechenden Service- und Betreuungsvertrag abgeschlossen, der organisatorische, gesundheitliche, hauswirtschaftliche und pflegerische Tätigkeiten umfasst.
Hierzu zählen:
- feste Präsenzzeiten eines/r ASB-Mitarbeiters/in als Ansprechpartner/in für die alltäglichen Belange (montags bis freitags)
- Hausnotrufservice mit 24-Stunden-Einsatzbereitschaft an 365 Tagen im Jahr
- Betreuung der Wohnung während der Abwesenheit der Bewohner für max. 3 Wochen pro Jahr
- wöchentliche Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle durch geeignete Fachkräfte
- regelmäßige Veranstaltungen zur geselligen Freizeitgestaltung in den Gemeinschaftsräumen
- Unterstützung bei der allgemeinen Haushaltsführung (Bilder aufhängen, Glühbirnen wechseln etc.)
- Vermittlung von Pflegeleistungen und weiteren Hilfen (Physiotherapie, Fußpflege etc.)
- in Fällen akuter Erkrankung Übernahme der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Betreuung an bis zu fünf Tagen pro Kalenderjahr (Abgrenzung zu Leistungen des SGB V und XI erforderlich)
Bei Bedarf können Sie aber natürlich auch einen anderen Pflegedienst sowie weitere Hilfsdienste ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen in Anspruch nehmen.
Niedernhausen
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