Erste-Hilfe-Grundkurs für Ersthelfer im Betrieb, Interessierte & Führerscheinbewerber
Damit möglichst jeder Erste Hilfe leisten kann, bietet der ASB verschiedene Kurse und Lehrgänge an, die Grundlagen vermitteln oder vorhandene Kenntnisse auffrischen. ASB-Mitglieder erhalten jährlich einen Erste-Hilfe-Kurs gratis.
Der nächste Kurs findet statt:
https://www.hiorg-server.de/kurse_extern.php?ov=wbn&kt=12866
Wissen Sie, was zu tun ist, um im Notfall beherzt helfen zu können?
Kreislaufzusammenbruch, Herzinfarkt, Unfall oder ein Brand – diese oder ähnliche Notfälle ereignen sich nach Schätzung von Experten über 25 Millionen Mal jährlich in Deutschland. Rund 60 Prozent der Unfälle passieren dabei zu Hause in Anwesenheit von Familie, Freunden oder Kollegen. In vielen Fällen kann Hilfe in den ersten Minuten lebensrettend sein.
In unserer Erste-Hilfe-Grundausbildung erhalten Sie das nötige Rüstzeug, um im Notfall sicher, schnell und richtig agieren zu können.
Zielgruppen: Ersthelfer im Betrieb (bei dieser Personengruppe übernimmt die Berufsgenossenschaft die Lehrgangskosten), Interessierte, Übungsleiter, Jugendbetreuer, pädagogische Fachkräfte, Wasserretter, Flugbegleiter und Anwärter für den PKW-, Motorrad-, LKW- und Bus-Führerschein (Klassen A, B, BE, C, C1, CE, C1E, D, D1 und D1E) sowie den Boots-Führerschein.
Der Lehrgang umfasst einen theoretischen Teil und vielfältige praktische Übungen. Die im Kurs vermittelten Maßnahmen können auch bei Unfällen in anderen Lebensbereichen die Folgen für den Einzelnen mildern oder Leben retten.
Inhalte:
- Notruf
- Stabile Seitenlage
- Herz-Lungen-Wiederbelebung
- Bewusstseins- und Atemstörungen
- Helmabnahme
- Blutstillung, Wundversorgung
- Knochenbrüche
- Schockvorbeugung
- Vergiftungen, Verbrennungen, Verätzungen
- Asthma, Schlaganfall, Herzinfarkt
Voraussetzungen für Kurse im Betrieb vor Ort: Mindestteilnehmerzahl 10 Personen
Umfang: 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten: 50,00 € pro Person
Der Betrag wird zu Kursbeginn durch den Ausbilder in bar erhoben. Bitte bringen Sie die Kursgebühren passend mit, wir können nicht wechseln.
Die Kursgebühren für die Ersthelfer im Betrieb werden von den Berufsgenossenschaften/Unfallkassen übernommen. Sollten benötigte / angeforderte Unterlagen nicht vorliegen und von uns nachgefordert werden müssen, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20,00 € pro Teilnehmer.
Teilnehmer, die Mitglied der BG NAHRUNG sind, müssen seit 01.01.2017 die Kostenübernahme vor Kurstermin online bei der BG Nahrung anfordern.
https://www.bgn.de/nachricht-an-die-bgn-team-erste-hilfe
Teilnehmer, die Mitglied der BG Wohlfahrt und Gesundheit sind, müssen seit 01.11.2017 die Kostenübernahme vor Kurzstermin online bei der BG Wohlfahrt und Gesundheit anfordern.
https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/erste-hilfe/erste-hilfe-21598
https://www.ukh.de/unternehmen-und-beschaeftigte/ersthelfende-im-betrieb/erste-hilfe-lehrgaenge-fuer-betriebe
https://www.uv-bund-bahn.de/arbeitsschutz-und-praevention/seminare-und-qualifizierung/erste-hilfe-ausbildung/
Bei externen Kursen erheben wir eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 12,00 € pro Kurs. Anfallende Parkgebühren sind vom Auftraggeber zu tragen.
Termine: hier
ASB-Mitglieder werden gebeten, ihren ausgefüllten Erste-Hilfe-Jahresgutschein mitzubringen.
Besonderheiten für Betriebe
Für Betriebe gilt beim Thema Erste Hilfe eine zwingend zu befolgende Richtlinie der Berufsgenossenschaften: Grundvoraussetzung für einen betrieblichen Ersthelfer ist eine Ausbildung in Erster Hilfe. Hinzu kommt alle 2 Jahre eine Fortbildung, die in Form einer Erste-Hilfe-Fortbildung nachzuweisen ist.
Die Mindestanzahl der Ersthelfer in einem Betrieb regelt die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift gem. §26 (BGV/GUV-V A 1) wie folgt:
- von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten: 1 Ersthelfer
- mehr als 20 anwesende Versicherte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5% der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben: 10% der anwesenden Versicherten o.a. Grundausbildungen und Fortbildungen dürfen nur bei speziell dazu ermächtigten Stellen durchgeführt werden. Eine solche Stelle ist der ASB.
Die Anmeldung erfolgt durch den Betrieb beim ASB. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern in Form von Pauschalgebühren getragen und direkt mit uns abgerechnet. Sollten benötigte / angeforderte Unterlagen nicht vorliegen und von uns nachgefordert werden müssen, müssen wir leider eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 20 € pro Teilnehmer erheben. Wir bitten um Verständnis. Die Kosten für die Entgeltfortzahlung tragen die entsendenden Betriebe. Nach dem Lehrgang muss der Beschäftigte als Ersthelfer im Betrieb benannt werden, z.B. durch eine Urkunde oder eine schriftliche Beauftragung.
Übrigens: Gerne bilden wir Ihre Mitarbeitenden auch direkt in Ihrem Unternehmen / Betrieb und individuell nach Ihren Terminvorstellungen aus. Wir weisen darauf hin, dass wir bei externen Kursen zudem eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 12,00 € pro Kurs erheben und anfallende Parkgebühren ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen sind.
Bei vereinbarten Kursen, die wir direkt bei Ihnen vor Ort durchführen, ist die Mindestteilehmerzahl (12 Personen) verbindlich. Wird diese unterschritten, kann der Kurs nur dann durchgeführt werden, wenn der Auftraggeber für die fehlende(n) Person(en) eine Gebühr in Höhe von 50,00 € übernimmt. Mindestteilnehmerzahlen: 12 Personen für die Kurse EH-Grundkurs für Betriebe, Interessierte & Führerscheinbewerber, EH-Fortbildung für Betriebe und Erste Hilfe bei Kindernotfällen.
Hinweis: Sie haben sich zu einer unserer Erste-Hilfe-Ausbildungen verbindlich angemeldet, können den Termin aber trotzdem nicht wahrnehmen. Kein Problem. Bis 5 Tage vor Ausbildungsbeginn akzeptieren wir Ihre schriftliche Stornierung. Andernfalls müssen wir Ihnen leider die Kursgebühren in Rechnung stellen.